AGB

Da ihr direkt bei uns bucht, reist ihr nach mongolischem Recht. Nur so gelingt unser Konzept des fairen und nachhaltigen Reisens. Und wenn ihr unsere AGB schaut, werdet ihr feststellen: Sie sind nicht viel anders als woanders auch.

AGB

Da ihr direkt bei uns bucht, reist ihr nach mongolischem Recht. Nur so gelingt unser Konzept des fairen und nachhaltigen Reisens. Und wenn ihr unsere AGB schaut, werdet ihr feststellen:
Sie sind nicht viel anders als woanders auch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FairtoMongolia GmbH

(nachfolgend FTM genannt)

1. Abschluß des Reisevertrages

Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reisevertrag unterschrieben vom Reisekunden bei FTM vorliegt und dies von FTM schriftlich bestätigt ist (Buchungsbestätigung). Der Vertrag kommt somit mit der schriftlichen Reisebestätigung durch FTM zustande.

Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen.

2. Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisekunde die Rechnung über die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtreisepreises pro Reisekunde.

 

In der Folge (innerhalb von 4 Wochen) erhält der Reisekunde die Bestätigung der Spende von 10% an Bayasgalant Kinderhilfe Mongolei oder ein anderes soziales Projekt in der Mongolei gemäß der Website von FTM.

 

Möchte der Kunde direkt an die soziale Einrichtung spenden, so ist eine Bestätigung hierüber an FTM zu übermitteln, damit der Reisevertrag von FTM an den Kunden gesandt werden kann. Der Restbetrag muss spätestens bei Reiseantritt bei FTM eingegangen sein, sofern nicht anders vereinbart. Dies kann über eine Geldüberweisung oder bar vor Ort erfolgen.

 

Aufgrund dieser Bezahlweise ist eine Reiserücktrittsversicherung auf Reisekundenseite Voraussetzung für die Buchung bzw. Buchungsbestätigung. Eine Bestätigung über die Reiserücktrittsversicherung ist entsprechend vorzulegen.

3. Leistung und Leistungsänderung

Die Leistungsverpflichtung von FTM ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der Website von FTM oder einem individuellen Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen.

 

Unter Umständen können Preis- oder Leistungsänderungen vorkommen, in diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an Ihrer Buchung vorzunehmen. Wir werden Sie davon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Leistungen, die von fremden Leistungsträgern (z. B. Inlandsflug, Eisenbahn etc.) erbracht werden, kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich FTM bestimmte Änderungen des Reiseablaufs nach Vertragsabschluß und während der Reise vor.

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von FTM nicht verschuldet sind, sind nur gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

Nehmen Sie aus durch FTM nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. FTM muss dem Reisekunden eine Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.

4. Rücktritt durch den Reisekunden

Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen. Bei Rücktritt fallen folgende Gebühren an:

 

30% bis 30 Tage vor Reisebeginn
50% ab 15 bis 29 Tage vor Reisebeginn
70% ab 2 bis 14 Tage vor Reisebeginn
80% 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt.

 

Es gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei SRG. Die Rücktrittsgebühr berechnet sich aus dem Endpreis der Reise. Ist der Betrag noch nicht überwiesen, so ist der Restbetrag bis zur Entschädigungshöhe entsprechend im Nachhinein zu entrichten.

 

Bricht der Reisekunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall hat der Reisekunde keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Es wird der Abschluss einer Rückholversicherung zur Deckung der Kosten bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Zusätzlich wird eine erweiterte Krankenversicherung für diese Reise empfohlen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten ohne an eine Frist gebunden zu sein wenn der Reisekunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so kann FTM eine Entschädigung gemäß der unter Punkt 4 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen.

 

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden die angezahlten Reisekosten von FTM an den Reisekunden zurückerstattet.

 

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so wird der Reisekunde durch FTM spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall werden die angezahlten Reisekosten von FTM an den Reisekunden zurückerstattet.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

Die Haftung von FTM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reise und Reisekunde beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

 

FTM haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flug, Ausstellungen etc.). Da FTM auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt FTM auch nicht die Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen.

 

Unsere Touren beinhalten besondere Aktivitäten, wie z. B. Pferderitte, Wanderungen, Radfahrten oder Motorradfahrten. Bei solchen Aktivitäten steht Ihnen ein erfahrener Reiseleiter zur Seite, jedoch begehen Sie als unsere Reisekunden diese Aktivitäten ausdrücklich auf eigene Gefahr.

7. Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder FTM angezeigt werden.

 

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und FTM dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

 

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn FTM keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FTM verweigert wird.

8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden und Beistandspflicht der FTM

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber FTM zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern FTM wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte.

 

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat FTM ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu FTM aufzunehmen.

9. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber FTM unter Anschrift der FTM schriftlich geltend zu machen.

 

Reisegepäckschäden durch unsachgemäßen Transport durch FTM sind vor Ort der Reiseleitung anzuzeigen.

 

Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei FTM geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach Vertrag enden sollte. Hat der Reisekunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an welchem FTM die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen FTM an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Fahrerlaubnis

Wir informieren Sie vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt, jedoch sind wir für deren Beschaffung nicht verantwortlich.

 

Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.

 

Der Reisekunde hat in eigener Verantwortung sich um die notwendigen Fahrerlaubnisbescheinigungen (Motorradtouren) zu kümmern. Fahrerlaubnisse von Deutschland, Österreich und der Schweiz sind in der jeweiligen entsprechenden Klasse in der Mongolei gültig.

 

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisekunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FTM bedingt sind.

11. Allgemeine Empfehlungen

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

12. Gerichtsstand

Zivilgericht, Ulaanbaatar, Bayangol district,
3-r khoroo, Zamchid street;
eMail: i_bkhs_tg@shuukh.mn,
Tel.:70134243, Fax: 70007083

13. Reiseveranstalter

FairtoMongolia GmbH
Mongolei
Bayangol district, 19-r khoroo, 62-45
Ulaanbaatar
Telefon: +976 9033 10 43, +976 9907 43 11 (Whatsapp)
E-Mail: fairtomongolia@gmail.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FairtoMongolia GmbH

(nachfolgend FTM genannt)

1. Abschluß des Reisevertrages

Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reisevertrag unterschrieben vom Reisekunden bei FTM vorliegt und dies von FTM schriftlich bestätigt ist (Buchungsbestätigung). Der Vertrag kommt somit mit der schriftlichen Reisebestätigung durch FTM zustande.

Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen.

2. Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisekunde die Rechnung über die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtreisepreises pro Reisekunde.

 

In der Folge (innerhalb von 4 Wochen) erhält der Reisekunde die Bestätigung der Spende von 10% an Bayasgalant Kinderhilfe Mongolei oder ein anderes soziales Projekt in der Mongolei gemäß der Website von FTM.

 

Möchte der Kunde direkt an die soziale Einrichtung spenden, so ist eine Bestätigung hierüber an FTM zu übermitteln, damit der Reisevertrag von FTM an den Kunden gesandt werden kann. Der Restbetrag muss spätestens bei Reiseantritt bei FTM eingegangen sein, sofern nicht anders vereinbart. Dies kann über eine Geldüberweisung oder bar vor Ort erfolgen.

 

Aufgrund dieser Bezahlweise ist eine Reiserücktrittsversicherung auf Reisekundenseite Voraussetzung für die Buchung bzw. Buchungsbestätigung. Eine Bestätigung über die Reiserücktrittsversicherung ist entsprechend vorzulegen.

3. Leistung und Leistungsänderung

Die Leistungsverpflichtung von FTM ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der Website von FTM oder einem individuellen Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen.

 

Unter Umständen können Preis- oder Leistungsänderungen vorkommen, in diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an Ihrer Buchung vorzunehmen. Wir werden Sie davon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Leistungen, die von fremden Leistungsträgern (z. B. Inlandsflug, Eisenbahn etc.) erbracht werden, kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich FTM bestimmte Änderungen des Reiseablaufs nach Vertragsabschluß und während der Reise vor.

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von FTM nicht verschuldet sind, sind nur gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

Nehmen Sie aus durch FTM nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. FTM muss dem Reisekunden eine Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.

4. Rücktritt durch den Reisekunden

Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen. Bei Rücktritt fallen folgende Gebühren an:

 

30% bis 30 Tage vor Reisebeginn
50% ab 15 bis 29 Tage vor Reisebeginn
70% ab 2 bis 14 Tage vor Reisebeginn
80% 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt.

 

Es gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei SRG. Die Rücktrittsgebühr berechnet sich aus dem Endpreis der Reise. Ist der Betrag noch nicht überwiesen, so ist der Restbetrag bis zur Entschädigungshöhe entsprechend im Nachhinein zu entrichten.

 

Bricht der Reisekunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall hat der Reisekunde keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Es wird der Abschluss einer Rückholversicherung zur Deckung der Kosten bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Zusätzlich wird eine erweiterte Krankenversicherung für diese Reise empfohlen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten ohne an eine Frist gebunden zu sein wenn der Reisekunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so kann FTM eine Entschädigung gemäß der unter Punkt 4 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen.

 

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden die angezahlten Reisekosten von FTM an den Reisekunden zurückerstattet.

 

FTM kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so wird der Reisekunde durch FTM spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall werden die angezahlten Reisekosten von FTM an den Reisekunden zurückerstattet.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

Die Haftung von FTM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reise und Reisekunde beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

 

FTM haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flug, Ausstellungen etc.). Da FTM auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt FTM auch nicht die Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen.

 

Unsere Touren beinhalten besondere Aktivitäten, wie z. B. Pferderitte, Wanderungen, Radfahrten oder Motorradfahrten. Bei solchen Aktivitäten steht Ihnen ein erfahrener Reiseleiter zur Seite, jedoch begehen Sie als unsere Reisekunden diese Aktivitäten ausdrücklich auf eigene Gefahr.

7. Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder FTM angezeigt werden.

 

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und FTM dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

 

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn FTM keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FTM verweigert wird.

8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden und Beistandspflicht der FTM

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber FTM zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern FTM wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte.

 

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat FTM ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu FTM aufzunehmen.

9. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber FTM unter Anschrift der FTM schriftlich geltend zu machen.

 

Reisegepäckschäden durch unsachgemäßen Transport durch FTM sind vor Ort der Reiseleitung anzuzeigen.

 

Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei FTM geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach Vertrag enden sollte. Hat der Reisekunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an welchem FTM die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen FTM an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Fahrerlaubnis

Wir informieren Sie vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt, jedoch sind wir für deren Beschaffung nicht verantwortlich.

 

Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen.

 

Der Reisekunde hat in eigener Verantwortung sich um die notwendigen Fahrerlaubnisbescheinigungen (Motorradtouren) zu kümmern. Fahrerlaubnisse von Deutschland, Österreich und der Schweiz sind in der jeweiligen entsprechenden Klasse in der Mongolei gültig.

 

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisekunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FTM bedingt sind.

11. Allgemeine Empfehlungen

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

12. Gerichtsstand

Zivilgericht, Ulaanbaatar, Bayangol district,
3-r khoroo, Zamchid street;
eMail: i_bkhs_tg@shuukh.mn,
Tel.:70134243, Fax: 70007083

13. Reiseveranstalter

FairtoMongolia GmbH
Mongolei
Bayangol district, 19-r khoroo, 62-45
Ulaanbaatar
Telefon: +976 9033 10 43, +976 9907 43 11 (Whatsapp)
E-Mail: fairtomongolia@gmail.com